In der Beteiligung sollen die Bürger und Träger öffentlicher Belange / Fachbehörden möglichst frühzeitig über die Planungsabsichten informiert werden. Gegenstand der Information sind die allgemeinen Ziele sowie die Zwecke der Planung, mögliche Planalternativen, die für die Entwicklung des Plangebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung.
Bebauungspläne
zur Zeit keine Verfahren.
Flächennutzungsplanänderungen
zur Zeit keine Verfahren.
7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 33 „Gewerbegebiet Nord“ Teil I
Die Vorentwürfe können während der Dienststunden im Rathaus der Gemeinde Ostbevern, Fachbereich Planen und Bauen, Zimmer 2.20, eingesehen werden.
Informationen erhalten Sie bei Frau Marion Große Vogelsang, Telefon: 02532 82-43, E-Mail: grossevogelsang@ostbevern.de