Lastenfahrräder und Lastenanhänger

Die Gemeinde Ostbevern fördert den Kauf eines Lastenrades oder –anhängers. Der Rat der Gemeinde Ostbevern hat dafür in seiner Sitzung am 08.09.2022 erneut einen Betrag in Höhe von 10.000 € bereitgestellt.

Gefördert wird der Erwerb von muskel- und elektrisch betriebenen, werksneuen Lastenfahrrädern und –anhängern zum Transport von großen und/oder schweren Gegenständen oder Lasten. Die Fahrradlastenräder können einspurig und mehrspurig sein. Dazu zählen auch sog. Personen-Transporträder. Wichtig ist, dass die Lastenleeze / Lastenanhänger werksneu aus dem Fahrradfachhandel erworben wird und eine Nutzlast von mindestens 150 kg aufweist.

Die Förderhöhe beträgt 30 % des Anschaffungspreises inklusive Mehrwertsteuer mit Höchstgrenzen von 750 € für elektrisch betriebene Lastenräder, 500 € für muskelbetriebene Lastenräder und 100 € für Fahrradlastenanhänger. Eine Doppelförderung ist ausgeschlossen. Ein Rechtsanspruch aus der Förderrichtlinie besteht nicht.

Antragsberichtigt sind sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen, sonstige Selbstständige und Freiberufler mit Hauptsitz in der Bevergemeinde. Die Antragstellung ist ausschließlich mit dem unten eingestellten Formular möglich. Dort sind auch die weiteren Nachweise aufgelistet, die dem Antrag beizufügen sind.

Der Antrag mit den Nachweisen muss vor dem Erwerb des Rades oder des Anhängers bei der Gemeinde eingereicht werden. Wenn eine Zusage zur Bezuschussung vorliegt, kann der Antragsteller/die Antragstellerin innerhalb von 6 Wochen eine Kaufentscheidung treffen. Erst wenn die Rechnung eingereicht und die Rahmennummer übermittelt wurden, erfolgt die Auszahlung der Fördermittel.

Dem unten stehenden "Ticker" kann entnommen werden, ob noch Fördermittel vorhanden sind. Wenn die Förderungssumme aufgebraucht ist, kann der Kauf nicht mehr bezuschusst werden.

Die Bearbeitung der Anträge erfolgt nach Eingang bei der Gemeinde Ostbevern; maßgeblich ist der Zeitpunkt, an dem der Antrag vollständig vorliegt. Es zählt der gemeindliche Posteingangsstempel oder Posteingang per E-Mail.

Zum Download:

Förderantrag

Förderrichtlinie

Info gem. Art 13 DS-GVO

 

Fördertopf Stand 20. August 2024: 2.550 €

Klaus Hüttmann

FB III / Planen, Bauen, Umwelt

Zimmer 2.20, 2. Obergeschoss
48346 Ostbevern
Tel.: 02532 82-39

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