380-kV-Höchstspannungsfreileitung von Westerkappeln nach Gersteinwerk

Informationen zum Vorhaben 89 im Bundesbedarfsplangesetz (BBPIG)

Informationen zur Raumverträglichkeitsprüfung

Die Raumverträglichkeitsprüfung zum Vorhaben Nr. 89 fällt in die Zuständigkeit der Bezirksregierung Münster. 

Die Vorhabenträgerin (Amprion GmbH) hat mit Schreiben vom 30.09.2024 für dieses Vorhaben die Verfahrensunterlagen bei der Bez. Regierung vorgelegt und die Durchführung einer Raumverträglichkeitsprüfung beantragt. Es handelt sich um ein raumbedeutsames Vorhaben von überörtlicher Bedeutung. Dementsprechend wird gemäß § 15 des Raumordnungsgesetzes (ROG) in Verbindung mit § 32 des Landesplanungsgesetzes Nordrhein-Westfalen (LPlG) und § 40 der Verordnung zur Durchführung des Landesplanungsgesetzes (LPlG DVO) eine Raumverträglichkeitsprüfung durchgeführt. 

Die öffentliche Auslegung zum Raumordnungsverfahren hat im Zeitraum vom 21. Oktober 2024 bis zum 29. November 2024 stattgefunden. Innerhalb dieser Auslegungsfrist wurden die Unterlagen über die Internetseite der Bezirksregierung Münster veröffentlicht. Die öffentliche Auslegung ist beendet.

Gemäß § 15 Abs. 3 ROG hatten die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen und die Öffentlichkeit Gelegenheit, während der Beteiligungsfrist vom 21. Oktober 2024 bis 29. November 2024 Stellung zum Projekt zu nehmen. Innerhalb der Auslegungsfrist im genannten Zeitraum haben die Unterlagen auf der Homepage der Bezirksregierung zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegen. Stellungnahmen können jetzt nicht mehr eingereicht werden. 

Ferner wird darauf hingewiesen, dass nach Abschluss der Raumverträglichkeitsprüfung das Planfeststellungverfahren beginnt, für das ebenfalls die Bezirksregierung Münster die zuständige Behörde ist. Im Planfeststellungverfahren wird vor allem die Frage nach dem genauen Verlauf der Leitung innerhalb des Trassenkorridors betrachtet.

Informationen der Bezirksregierung Münster zur Raumverträglichketisprüfung (externer Link)Informationen der Bezirksregierung Münster zum Planfeststellungsverfahren (externer Link)

Stellungnahme der Gemeinde zum Vorhaben 89

Der Umwelt- und Planungsausschuss hat am 21. November 2024 beschlossen, folgende Aspekte in die Stellungnahme an die Bezirksregierung Münster aufzunehmen:

  1. Die Möglichkeit einer Erdverkabelung – zumindest in Teilbereichen - muss geprüft werden.
  2. Zur Entlastung des Raumes, zur Vermeidung von zusätzlichen Zerschneidungen der Münsterländischen Parklandschaft und zum Erhalt des Landschaftsbildes muss eine Bündelung mit bestehenden Stromtrassen erfolgen, wenn es möglich ist.
  3. Ökologisch wertvolle Kulturlandschaften und Biotope wie z.B. das NSG Fleiergosse und der Feuchtwiesenkomplex bei Ostbevern dürfen so wenig wie möglich beeinträchtigt werden.
  4. Es ist zu vermeiden, dass durch die zukünftige Trassenführung die Potentialflächen für die Entwicklung von Gewerbe und Industrie (GIB), die im Rahmen des Änderungsverfahrens zum Regionalplan Münsterland im Gemeindegebiet Ostbevern benannt wurden, mit planerischen Einschränkungen belegt werden.
  5. In Bezug auf den Artenschutz und das Schutzgut Mensch sind nachteilige Auswirkungen (z.B. elektromagnetische Felder) zu vermeiden.
  6. Im Nordwesten und im Norden muss ein Mindestabstand von 250 Metern vom Ortsrand von Ostbevern für die langfristige Potenzialflächenentwicklung von Wohn- und Gewerbegebieten eingehalten werden.
  7. Das anteilig von der Gemeinde finanzierte Gutachten muss im Genehmigungsverfahren berücksichtigt werden.
  8. Der Grenzwert 0,3 – 0,4 Microtesla ist einzuhalten. Es ist ein Mindestabstand von 150 - 200 Metern einzuhalten.
  9. Die geplante Freileitung, die in der Trasse der Bestandsleitung läuft, muss als neue Leitung bewertet werden und nicht als Bestandsleitung.
  10. Der Tourismus und die Lebensqualität darf durch das Vorhaben nicht beeinträchtigt werden.
  11. Die Nutzung der Wasserstraßen als Trassenverlauf ist als Alternative zu prüfen.

Petition

Aufgrund entsprechender Ratsbeschlüsse stellen die Bürgermeister der Kommunen Ladbergen, Lienen, Lengerich und Tecklenburg („Triple L-T“) eine Petition gemäß Art. 17 GG zur Verlegung von Höchstspannungsleitungen als Erdkabel im südlichen Tecklenburger Land beim Deutschen Bundestag. Der Wortlaut der Petition lautet:

Zum Erhalt der gesunden Wohn- und Lebensverhältnisse der Bürgerinnen und Bürger sowie zum Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen und der Natur im südlichen Tecklenburger Land fordern wir für die Verlegung der Höchstspannungsleitung des Vorhabens 89 (Westerkappeln – Gersteinwerk) nach dem Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG) in der „Anlage (zu §1 Absatz 1) Bundesbedarfsplan“ das Vorhaben 89 mit dem Kennzeichen „F“ zu versehen, um eine Erdverkabelung als Pilotprojekt im Ganzen oder in Teilbereichen zu ermöglichen.

Weitergehende Informationen finden Sie unter den jeweiligen Homepages der Gemeinde, hier als Beispiel Lengerich:

Netzausbau: Westerkappeln - Gersteinwerk | Stadt Lengerich

Eine ergänzende Online-Petition beim Deutschen Bundestag befindet sich in Vorbereitung.

Infoveranstaltung

Die Bürgermeister/in der Kommunen Ostbevern, Telgte, Everswinkel, Sendenhorst und Drensteinfurt hatten zu einem gemeinsamen Informationsabend am Mittwoch, 20. November, um 19.30 Uhr in die Festhalle Everswinkel, Alverskirchener Str. 14 eingeladen.

Rund 400 Interessierte informierten sich an diesem Abend über das Vorhaben 89 und den damit verbundenen Verfahrensschritten. Auch die Bürgerinitiativen aus den Orten kamen zu Wort. 

Auf der Homepage der Stadt Sendenhorst sind die Vorträge und Präsentationen zum Nachlesen eingestellt: -> Stadt Sendenhorst

Pressebericht WN

Ihr Ansprechpartner im Rathaus:

Klaus Hüttmann

Abteilungsleitung Planen + Bauen

2.20 - 2. OG

Am Rathaus 1
48346 Ostbevern
Tel.: 02532 82-39

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