380-kV-Höchstspannungsfreileitung von Westerkappeln nach Gersteinwerk

Informationen zum Vorhaben 89 im Bundesbedarfsplangesetz (BBPIG)

Der wachsende Anteil erneuerbarer Energien stellt das Energiesystem vor große Herausforderungen. Die Stromerzeugung hat sich in Deutschland räumlich stark verlagert. Dadurch werden zusätzliche Übertragungs- und Verteilungskapazitäten notwendig.

Gründe hierfür sind unter anderem der Ausbau der Windenergie im Norden und Osten Deutschlands. Das Stromnetz bildet das Rückgrat einer gelungenen Energiewende. Damit die Stromversorgung sicher und bezahlbar bleibt, sind mehrere tausend Kilometer neue Stromtrassen notwendig. Die Liste mit konkreten Vorhaben zum Leitungsbau sind im Bundesbedarfsplan des Bundes (BBPlG) gekennzeichnet. Für diese Vorhaben besteht ein überragendes öffentliches Interesse. Damit ist gesetzlich verankert, dass die jeweilige Leitung gebraucht wird.

Die Amprion GmbH hat die Aufgabe, die Übertragungskapazität innerhalb Nordrhein-Westfalens zu erhöhen. Das Vorhaben zum Neubau der 380-kV-Höchstspannungsfreileitung mit dem Namen „Westerkappeln – Gersteinwerk” ist seit Mitte 2022 gesetzlich als Vorhaben 89 im Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG) verankert. Als zuständiger Übertragungsnetzbetreiber ist Amprion mit dem gesetzlichen Auftrag betraut, dieses Netzausbauprojekt zu planen, umzusetzen und die Leitung anschließend zu betreiben.

Der Ausbau soll als Höchstspannungsfreileitung erfolgen. Dazu werden derzeit mögliche Ausbaukorridore der Öffentlichkeit vorgestellt. Gegen diesen Ausbau formieren sich nun Interessengemeinschaften in den vom Leitungsbau betroffenen Kommunen. Unter anderem wird kritisiert, dass der Ausbau nicht vorrangig in Gestalt einer Erdverkabelung geplant wird. Die aktuellen Planungen sehen auch zwei mögliche Trassenverläufe in Ostbevern vor.

Für weitere Informationen zum Projekt "89 - Westerkappeln-Gersteinwerk" verweisen wir auf die Homepage von Amprion.

Informationen Amprion (externer Link)

Informationen zur Raumverträglichkeitsprüfung

Die Raumverträglichkeitsprüfung zum Vorhaben Nr. 89 fällt in die Zuständigkeit der Bezirksregierung Münster. 

Die Vorhabenträgerin (Amprion GmbH) hat mit Schreiben vom 30.09.2024 für dieses Vorhaben die Verfahrensunterlagen bei der Bez. Regierung vorgelegt und die Durchführung einer Raumverträglichkeitsprüfung beantragt. Es handelt sich um ein raumbedeutsames Vorhaben von überörtlicher Bedeutung. Dementsprechend wird gemäß § 15 des Raumordnungsgesetzes (ROG) in Verbindung mit § 32 des Landesplanungsgesetzes Nordrhein-Westfalen (LPlG) und § 40 der Verordnung zur Durchführung des Landesplanungsgesetzes (LPlG DVO) eine Raumverträglichkeitsprüfung durchgeführt. 

Die öffentliche Auslegung zu der Raumverträglichkeitsprüfung findet im Zeitraum vom 21. Oktober 2024 bis zum 29. November 2024 statt. Die Verfahrensunterlagen sind in diesem Zeitraum online hier öffentlich einsehbar: Verfahrensunterlagen (Homepage Bezirksregierung Münster)

Unter diesem Link sind sämtliche für das Verfahren relevante Informationen zu finden, die Verfahrensunterlagen downloadbar und die Möglichkeiten zur Stellungnahme beschrieben. 

Ferner wird darauf hingewiesen, dass nach Abschluss der Raumverträglichkeitsprüfung das Planfeststellungverfahren beginnt, für das ebenfalls die Bezirksregierung Münster die zuständige Behörde ist. Im Planfeststellungverfahren wird vor allem die Frage nach dem genauen Verlauf der Leitung innerhalb des Trassenkorridors betrachtet.

 

Im Vorgriff darauf hat die Bezirksregierung wesentliche Aspekte einer Raumverträglichkeitsprüfung, Dokumente zum Vorhaben und eine FAQ-Liste auf Ihrer Homepage bereitgestellt.

Informationen der Bezirksregierung Münster (externer Link)

Petition

Aufgrund entsprechender Ratsbeschlüsse stellen die Bürgermeister der Kommunen Ladbergen, Lienen, Lengerich und Tecklenburg („Triple L-T“) eine Petition gemäß Art. 17 GG zur Verlegung von Höchstspannungsleitungen als Erdkabel im südlichen Tecklenburger Land beim Deutschen Bundestag. Der Wortlaut der Petition lautet:

Zum Erhalt der gesunden Wohn- und Lebensverhältnisse der Bürgerinnen und Bürger sowie zum Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen und der Natur im südlichen Tecklenburger Land fordern wir für die Verlegung der Höchstspannungsleitung des Vorhabens 89 (Westerkappeln – Gersteinwerk) nach dem Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG) in der „Anlage (zu §1 Absatz 1) Bundesbedarfsplan“ das Vorhaben 89 mit dem Kennzeichen „F“ zu versehen, um eine Erdverkabelung als Pilotprojekt im Ganzen oder in Teilbereichen zu ermöglichen.

Weitergehende Informationen finden Sie unter den jeweiligen Homepages der Gemeinde, hier als Beispiel Lengerich:

Netzausbau: Westerkappeln - Gersteinwerk | Stadt Lengerich

Eine ergänzende Online-Petition beim Deutschen Bundestag befindet sich in Vorbereitung.

Infoveranstaltung

Die Bürgermeister/in der Kommunen Ostbevern, Telgte, Everswinkel, Sendenhorst und Drensteinfurt laden zu einem gemeinsamen Informationsabend am Mittwoch, 20. November, um 19.30 Uhr in die Festhalle Everswinkel, Alverskirchener Str. 14 ein.

Interessierte können sich über www.ostbevern.de/amprion-info anmelden. Angemeldete Personen haben einen garantierten Platz und vereinfachten Zugang in die Festhalle.

Im Rahmen der Veranstaltung wird die Firma Amprion über ihre Planungen informieren und die Bezirksregierung Münster gibt Auskunft über das Verfahren. Eingeladen sind zudem die Bundesnetzagentur, das Bundesamt für Strahlenschutz und die Bürgerinitiativen des Aktionsbündnisses 89.

Zur besseren Vorbereitung der Veranstaltung können Bürgerinnen und Bürgern bereits im Vorfeld ihre Fragen an die Veranstaltungsorganisation schicken. Über die zentrale Adresse amprion-info@ostbevern.de können Fragen gestellt und auch Sorgen, die mit dem Bau der Höchstspannungfreileitung mitgeteilt werden. 

Bitte verwenden Sie diese E-Mail-Adresse nicht für Ihre Anmeldung zur Veranstaltung. Nutzen Sie dazu bitte den o. g. Link!

Ihr Ansprechpartner im Rathaus:

Klaus Hüttmann

Abteilungsleitung Planen + Bauen

2.20 - 2. OG

Am Rathaus 1
48346 Ostbevern
Tel.: 02532 82-39

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