Wahlen / Wahlergebnisse

Wahlen 2025

Bundestagswahl 2025

Der Bundespräsident hat am 27. Dezember 2024 den 20. Deutschen Bundestag aufgelöst und für den 23. Februar 2025 Neuwahlen festgelegt. 

Die vorgezogene Wahl ist mit einigen Besonderheiten zum Wahlgeschehen, insbesondere verkürzten Fristen, verbunden.

 

Briefwahl

Falls Sie am Wahltag verhindert sind, den örtlichen Wahlraum aufzusuchen, können Sie ab sofort bis Freitag, 21. Februar 2025, 15.00 Uhr einen Antrag auf Ausstellung von Briefwahlunterlagen stellen.

Hierfür gibt es verschiedene Möglichkeiten:

  • Sie können die Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigungskarte ausfüllen und dem Wahlamt zusenden. Die Wahlbenachrichtigungskarte sollten Sie bereits im Januar per Post  erhalten haben
  • Sie können im Wahlamt direkt den Antrag stellen und auch ab dem 10.02.2025 direkt vor Ort wählen. 
    Für die persönliche Beantragung ist ein gültiger Personalausweis oder Reisepass und möglichst auch der ausgefüllte Wahlscheinantrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte, die Anfang des Monats zugestellt wurde, mitzubringen. Es besteht auch die Möglichkeit, jemanden zur Entgegennahme des Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen zu bevollmächtigen. Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte kann für diesen Fall neben dem ausgefüllten Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines auch eine Vollmacht an eine andere Person erteilt werden.

Die Online-Beantragung von Briefwahlunterlagen ist ab dem 18. Februar 2025 nicht mehr möglich, da eine rechtzeitige Zusendung der Wahlunterlagen per Post nicht mehr garantiert werden kann. Es empfiehlt sich daher, Briefwahlunterlagen persönlich im Rathaus zu beantragen und ggfls. dort auch bereits direkt zu wählen. Die Beantragung von Briefwahlunterlagen kann noch bis Freitag (21.02.2025) um 15.00 Uhr erfolgen. 

Eine telefonische Beantragung von Briefwahlunterlagen ist unzulässig.

Wahlscheine (mit Briefwahlunterlagen) werden den Antragstellerinnen und Antragstellern übersandt bzw. bei persönlicher Vorsprache sofort ausgehändigt. Wer für einen anderen den Antrag stellt, muss zudem eine schriftliche Vollmacht dazu vorlegen. Wahlschein und Briefwahlunterlagen werden an eine andere als die wahlberechtigte Person persönlich nur ausgehändigt, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird.

Die Zusendung der Briefwahlunterlagen oder die Abholung im Wahlamt können erst nach Erhalt der Stimmzettel erfolgen. Diese liegen voraussichtlich ab dem 10. Februar 2025 vor.

Das Wahlamt bietet aufgrund des verkürzten Zeitraums für die Ausgabe der Briefwahlunterlagen im Zeitraum 10. Februar bis 21. Februar 2025, 15.00 Uhr, Sonderöffnungszeiten an:

Montags:
 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

14.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Dienstags:
 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Mittwochs:

 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

14.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Donnerstags:
 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Freitag, 14.02.2025

 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

14.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Samstag, 15.02.2025

 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Freitag, 21.02.2025

 08.00 Uhr bis 15.00 Uhr

Im Wahlamt haben Sie zu den Öffnungszeiten auch die Möglichkeit, Ihre Stimme direkt abzugeben. Es stehen hierfür ausreichend Wahlkabinen zur Verfügung.


Kommunalwahlen 2025

Die Kommunalwahlen finden am 14. September 2025 statt. Eine mögliche Stichwahl für das Amt der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters würde dann am 28. September 2025 stattfinden.