Der Bundespräsident hat am 27. Dezember 2024 den 20. Deutschen Bundestag aufgelöst und für den 23. Februar 2025 Neuwahlen festgelegt.
Die vorgezogene Wahl ist mit einigen Besonderheiten zum Wahlgeschehen, insbesondere verkürzten Fristen, verbunden.
Falls Sie am Wahltag verhindert sind, den örtlichen Wahlraum aufzusuchen, können Sie ab sofort bis Freitag, 21. Februar 2025, 15.00 Uhr einen Antrag auf Ausstellung von Briefwahlunterlagen stellen.
Hierfür gibt es verschiedene Möglichkeiten:
Eine telefonische Beantragung von Briefwahlunterlagen ist unzulässig.
Wahlscheine (mit Briefwahlunterlagen) werden den Antragstellerinnen und Antragstellern übersandt bzw. bei persönlicher Vorsprache sofort ausgehändigt. Wer für einen anderen den Antrag stellt, muss zudem eine schriftliche Vollmacht dazu vorlegen. Wahlschein und Briefwahlunterlagen werden an eine andere als die wahlberechtigte Person persönlich nur ausgehändigt, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird.
Die Zusendung der Briefwahlunterlagen oder die Abholung im Wahlamt können erst nach Erhalt der Stimmzettel erfolgen. Diese liegen voraussichtlich ab dem 10. Februar 2025 vor.
Das Wahlamt bietet aufgrund des verkürzten Zeitraums für die Ausgabe der Briefwahlunterlagen im Zeitraum 10. Februar bis 21. Februar 2025, 15.00 Uhr, Sonderöffnungszeiten an:
Montags: | 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr | 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr | |
Dienstags: | 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr | 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr | |
Mittwochs: | 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr | 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr | |
Donnerstags: | 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr | 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr | |
Freitag, 14.02.2025 | 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr | 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr | |
Samstag, 15.02.2025 | 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr | ||
Freitag, 21.02.2025 | 08.00 Uhr bis 15.00 Uhr |
Im Wahlamt haben Sie zu den Öffnungszeiten auch die Möglichkeit, Ihre Stimme direkt abzugeben. Es stehen hierfür ausreichend Wahlkabinen zur Verfügung.
Die Kommunalwahlen finden am 14. September 2025 statt. Eine mögliche Stichwahl für das Amt der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters würde dann am 28. September 2025 stattfinden.