Der Bundespräsident hat am 23. August 2024 angeordnet, dass die Wahl zum 21. Bundestag am 28. September 2025 stattfindet.
INFO: Bundeskanzler Olaf Scholz hat am 16. Dezember 2024 die Vertrauensfrage im Bundestag verloren und den Bundespräsidenten um Auflösung des Bundestages gebeten. Der Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hat nun 21 Tage Zeit, um zu entscheiden, ob er der Auflösung des Bundestages zustimmt und eine Neuwahl ansetzt. Als der voraussichtliche Termin für die Bundestagswahl ist der 23. Februar 2025 genannt.
Für den Fall einer eventuell vorgezogenen Bundestageswahl öffnet das Wahlamt rund um die Weihnachtsfeiertage und den Jahreswechsel bei Bedarf für Anliegen im Zusammenhang mit Wählbarkeitsbescheinigungen und Wahlrechtsbestätigungen für Untertützungsunterschriften.
Eine Terminvereinbarung ist zwingend erforderlich, da das Wahlamt nur bei vorheriger Anmeldung öffnet.
Die Sonderzeiten sind:
Dienstag, 24.12.2024: 09.00 - 12.00 Uhr
Freitag, 27.12.2024: 09.00 - 12.00 Uhr
Samstag, 28.12.2024: 09.00 - 12.00 Uhr
Montag, 30.12.2024: 09.00 - 12.00 Uhr
Dienstag, 31.12.2024: 09.00 - 12.00 Uhr
Wir bitten um Verständnis für diese Regelung und empfehlen, Anliegen rechtzeitig zu planen und Termine frühzeitig zu vereinbaren. Dies ist während der o. g. Bereitschaftszeiten unter der Telefonnummer 02532 82-36 oder per E-Mail unter wahlen@ostbevern.de möglich.
Außerhalb dieser Zeiten erreichen Sie in dringenden Notfällen den Bereitschaftsdienst des Ordnungsamtes über die Leitstelle des Kreises WAF. Die Kontaktdaten erhalten Sie bei Anruf unter Telefon 02532 82-0 auf der automatischen Bandansage.
Die Kommunalwahlen finden am 14. September 2025 statt. Eine mögliche Stichwahl für das Amt der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters würde dann zusammen mit der Bundestagswahl am 28. September 2025 stattfinden.