Der erste Schritt auf dem Weg in die Ehe ist die förmliche Anmeldung beim Standesamt, in dessen Bezirk Sie oder Ihr/e Verlobte/r den Wohnsitz haben. Dabei geht es nicht nur darum, einen Termin für Ihre Trauung zu vereinbaren. Die Anmeldung dient vor allem auch dazu, Ihren Personenstand festzustellen und zu prüfen, ob Ihrem Heiratswunsch "Ehehindernisse" entgegenstehen.
Sollten Sie einen bestimmten Wunschtermin für Ihre Trauung ins Auge gefasst haben, sollten Sie sich möglichst frühzeitig anmelden. Die Anmeldung hat 6 Monate Gültigkeit - das bedeutet, dass Sie innerhalb von 6 Monaten nach der Anmeldung heiraten können. Sollte es Ihnen nicht auf einen bestimmten Wunschtermin ankommen, gibt es immer kurzfristig freie Termine.
Wenn Sie beide nicht in Ostbevern wohnen und trotzdem gerne hier heiraten wollen, ist dieses ohne weiteres möglich. In dem Fall melden Sie Ihre Eheschließung bei Ihrem Wohnsitzstandesamt an und teilen dabei mit, dass Sie beabsichtigen, beim Standesamt Ostbevern zu heiraten. Die Standesbeamtin oder der Standesbeamte dort wird uns dann ermächtigen, die Eheschließung vorzunehmen.
Zur Anmeldung müssen Sie Unterlagen vorlegen und mitbringen, die im Folgenden näher erläutert werden.
Benötigte Unterlagen
Am einfachsten ist die Anmeldung, wenn:
Dann brauchen Sie zur Anmeldung der Eheschließung nur Ihre gültigen Personalausweise oder Reisepässe.
Sind einzelne oder mehrere dieser Bedingungen nicht erfüllt, benötigen Sie folgende Unterlagen (Die Urkunden sollten nicht älter als 1 Jahr sein):
Verwitwete und geschiedene Verlobte müssen zusätzlich folgende Urkunden vorlegen:
Wenn Sie sich in dieser Aufzählung wiederfinden, reichen die genannten Unterlagen meistens aus. Allerdings können in Einzelfällen weitere Unterlagen notwendig werden.
In folgenden Fällen sollten Sie sich auf jeden Fall persönlich beim Standesamt erkundigen:
Was ist zu beachten, wenn einer der Ehegatten Ausländer ist?
Ein Ausländer muss, bevor er eine Ehe eingeht, ein Ehefähigkeitszeugnis vorlegen, das er von seiner Heimatbehörde bekommt. Dadurch wird nachgewiesen, dass nach dem Heimatrecht des Ausländers keine Ehehindernisse vorliegen. Es gibt Länder, die ein solches Ehefähigkeitszeugnis nicht ausstellen, oder die Beschaffung eines solchen Zeugnisses ist nicht möglich (Nachweis erforderlich). In diesen Fällen kann ein Antrag beim zuständigen Standesamt gestellt werden, der an das Oberlandesgericht weitergeleitet wird. Der Präsident des Oberlandesgerichtes (für Ostbevern: Oberlandesgericht in Hamm) kann nach Prüfung Befreiung von der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses erteilen.
Weitere Hinweise:
Alle vorzulegenden Urkunden in nichtdeutscher Sprache müssen von einem anerkannten vereidigten Dolmetscher übersetzt und beglaubigt werden. Die Urkunden sind jeweils im Original sowie in der Übersetzung vorzulegen. Wenn jemand der deutschen Sprache nicht mächtig ist, ist ein Dolmetscher bei der Anmeldung selbst und bei der eigentlichen Trauung erforderlich. Dies gilt auch dann, wenn ein Trauzeuge der deutschen Sprache nicht mächtig ist.
Hinweis für Verlobte unter 18 Jahren
Grundsätzlich kann eine Ehe nach deutschem Recht nur eingehen, wer 18 Jahre alt ist und wer geschäftsfähig ist. Aber keine Regel ohne Ausnahme: Das zuständige Familiengericht kann auf Antrag eine Befreiung erteilen, wenn der oder die Antragsteller/in das 16. Lebensjahr vollendet hat und der künftige Ehegatte volljährig ist. (sogenannte Befreiung von der Ehemündigkeit durch das Familiengericht).