Die landläufig als Osterfeuer bekannten Feuer, die in der Regel am Ostersonntag oder Ostermontag abgebrannt werden und zu denen man sich im Kreis der Verwandtschaft, mit Freunden oder Nachbarn trifft, sind beliebt und fanden in der Vergangenheit zahlreich statt.
Diese Osterfeuer sind aber unter vielfältigen Gesichtspunkten des Gesundheits- und Umweltschutzes sowie auch des Schutzes von Kleintieren problematisch.
Aber was sind Osterfeuer überhaupt?
Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass Osterfeuer im Rahmen einer öffentlichen, für jedermann zugänglichen Veranstaltung, Brauchtumsfeuer sind. Sie müssen eindeutig und zweifelsfrei der Brauchtumspflege dienen und dürfen nur von einer in der Ortsgemeinschaft verankerten Glaubensgemeinschaft, Organisation oder einem Verein ausgerichtet werden.
Demgegenüber sind Feuer, mit denen der Zweck verfolgt wird, pflanzliche Abfälle aller Art zu entsorgen, grundsätzlich verboten, auch wenn sie zur Osterzeit stattfinden. Osterfeuer finden ihre Berechtigung allein in der Brauchtumspflege.
Aus diesen Gründen war bereits im März des letzten Jahres angekündigt worden, dass eine Vielzahl von Feuern nicht mehr durchgeführt werden dürfen. Vielmehr sind Grünabfälle von Privathaushalten ausnahmslos über den Recyclinghof zu entsorgen.
Die Städte Telgte, Everswinkel und Ostbevern haben sich zu dieser Vorgehensweise abgestimmt, dass in diesem Jahr nur noch Brauchtumsfeuer nach den oben genannten Kriterien durchgeführt werden dürfen.