Schuleinzugsbereiche regeln Schulwahl

Überschneidungsgebiet entfällt zukünftig
02.07.2024

Um ein ausgewogeneres Anmeldeverhältnis an den beiden Ostbeverner Grundschulen zu gewährleisten, bildet die Gemeinde seit vielen Jahren Schuleinzugsbereiche.

Durch diese Festlegung konnte in den vergangenen Jahren vor allem das Ziel, die Bildung gleichmäßiger Klassenstärken an den Grundschulen, erreicht werden. Daran soll sich auch in Zukunft nichts ändern.

Zum Schuljahr 2025/26 hat sich die Satzung dahingehend weiterentwickelt, dass es zwei Schuleinzugsbereiche gibt (einen für die Franz-von-Assisi-Grundschule und einen für die Ambrosius-Grundschule) und es kein Überschneidungsgebiet mehr gibt.

Die Wohngebiete Kohkamp II und III sind ab dem Schuljahr 2025/26 dem Schuleinzugsbereich der Franz-von-Assisi-Grundschule zugeordnet. Für die darauffolgenden Schuljahre sollen die Einzugsbereiche bei Bedarf erneut angepasst werden.

Im kommenden Schuljahr 2025/26 geht die Gemeinde aktuell von etwa 160 Einschulungen an den gemeindlichen Grundschulen aus. Durch die neuen Schuleinzugsbereichen werden dann voraussichtich 3 Eingangsklassen an der Franz-von-Assis-Grundschule und 4 Eingangsklassen an der Ambrosius-Grundschule gebildet.

Für interessierte Eltern bietet die Gemeinde gemeinsam mit den Grundschulen am 27.08.2024 ab 18 Uhr im BEVER-FORUM eine Informationsveranstaltung zu der Satzung an, bei der auch ggf. offene Fragen gestellt werden können.